Aktuelle Änderungen aufgrund von COVID-19
Wir sind ab Montag, 22. November 2021 gelten folgende Auflagen:
- Betreten der Fahrschule ist nur mit 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) möglich.
- Fahrstunden nur mit FFP2-Maske und in gesundem & getestetem Zustand.
- Fahrstunden finden weiterhin statt.
- Praktische Prüfungen finden weiterhin statt, jedoch gilt FFP2-Maskenpflicht und es ist ein 3G-Nachweis erforderlich!
- Es finden jedoch aufgrund der aktuellen Beschränkungen keine Kurse statt!
Zudem gelten ab sofort die folgenden Hygiene-Regeln:
Sollten Sie sich erkältet fühlen oder erhöhte Körpertemperatur messen, bitten wir Sie Ihre Termine bei uns telefonisch abzusagen und die Fahrschule nicht zu betreten.
- Für Fahrstunden und alle anderen Situation in einem Fahrzeug gelten die folgenden Regelungen:
- Hände vor Fahrtantritt gründlich waschen oder eigene Einweghandschuhe mitnehmen
- Vor dem Einsteigen in das Fahrzeuge den vorherigen Lenker mit ausreichend Abstand aussteigen lassen
- Die Fahrzeuge werden innen nach jedem Fahrschüler vom Fahrschullehrer desinifziert
- Beim Warten am Übungshof ist ein Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Fahrschülern einzuhalten
- Sämtliche Insassen des Fahrzeugs (Eltern, Schüler, Lehrer) müssen während der Fahrt durchgehend eine FFP2-Maske tragen tragen. Diese muss von den jeweiligen Schülern selbst mitgebracht werden!
- Im Falle von Moped- oder Motorrad-Fahrstunden ist eine eigene Schutzausrüstung (Unterziehhaube für den Helm, eigene Jacke) mitzunehmen.
- Für Aufenthalte im Gebäude der Fahrschule:
- In der Fahrschule gilt der 1 Meter Abstand zu anderen Personen sowie die Tragepflicht einer FFP2-Maske!