Führerscheinausbildung

L17 – Führerscheinausbildung

Die theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule darf erst mit dem 15 1/2. Lebensjahr beginnen.
Nach 32 Theoriestunden und 12 praktischen Fahrstunden beginnt die Ausbildung mit Begleiter.

Der Begleiter darf innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 2 Bewerber ausbilden und es darf auch keine Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten erteilt worden sein.

Der Bewerber darf zur theoretische Prüfung sofort nach Absolvierung des Theoriekurses antreten, zur praktischen Fahrprüfun erst, wenn er das 17. Lebensjahr vollendet hat, das Fahrtenprotokoll (insgesamt 3.000 km) und die Bestätigung der Fahrschule über die „weiteren Schulungen“, einschließlich „Perfektionsschulung“ vorliegen.

Achtung: Wenn der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges nicht bei der praktischen Prüfung anwesend ist, ist eine schriftliche Erklärung des Zulassungsbesitzers vorzulegen, dass dieser der Verwendung des Fahrzeuges für die Prüfungsfahrt zustimmt.

Theoretische Prüfung:

Um zur theoretischen Prüfung antreten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • absolvierter Theoriekurs (siehe Kursprogramm)
  • 3 bestandene Vorprüfungen der jeweiligen Klasse
    • eine Vorprüfung gilt als bestanden wenn jeweils 80% pro Modul (Grundwissen + deine Klasse) erreicht wurden oder eine Vorprüfung mit 90% absolviert wurde
    • Vorprüfungen können Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags nach Voranmeldung absolviert werden
  • Theoretische Prüfungen finden alle 14 Tage an einem Montag statt. Die Vorprüfung muss eine Woche vor der Hauptprüfung bestanden worden sein.

Mehrphasenausbildung

Alle Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2, A oder B müssen unabhängig von ihrem Alter die Mehrphasenausbildung absolvieren.

Ablauf Klasse B:

  • Erste Perfektionsfahrt zwei bis vier Monate nach der Prüfung (zwei Einheiten)
  • Fahrsicherheitstraining (sechs Lektionen) mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zwei Einheiten) drei bis neun Monate nach der Prüfung.
  • Zweite Perfektionsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Prüfung (zwei Lektionen). Zwischen den beiden Perfektionsfahrten müssen mindestens 3 Monate liegen

Ablauf Klasse B mit L17:

  • Die erste Perfektionsfahrt entfällt für L17-Absolventen!
  • Fahrsicherheitstraining (sechs Einheiten) mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zwei Einheiten) drei bis neun Monate nach der Prüfung
  • Perfektionsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Prüfung (zwei Einheiten)

Ablauf Klasse A1, A2 und A:

  • Fahrsicherheitstraining (sechs Einheiten), verkehrspsychologisches Gruppengespräch (eineinhalb Einheiten) und Gefahrenwahrnehmungstraining (eineinhalb Einheiten), zwei bis zwölf Monate nach der Prüfung. Diese Inhalte sind alle am gleichen Tag zu absolvieren
  • Perfektionsfahrt (zwei Einheiten) mindestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining

Zeitdauer und Strafen:

  • Klasse B: innerhalb von 12 Monaten müssen alle jeweiligen Module absolviert worden sein
  • Klasse A1, A2 und A: Innerhalb von 14 Monaten sind alle Module der zweiten Ausbildungsphase zu absolvieren

Toleranzfristen:

  • Wer nicht die komplette zweite Ausbildungsphase in diesem Zeitraum absolviert, wird schriftlich vom Führerscheinregister dazu aufgefordert und bekommt dafür vier Monate Nachfrist
  • Werden die fehlenden Module dennoch nicht absolviert, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert und eine zweite Nachfrist von vier Monaten zugestanden
  • Sind beim Ablauf der zweiten Nachfrist die fehlenden Module noch immer nicht absolviert, wird der Führerschein von der Behörde wieder eingezogen und die Lenkberechtigung bis zur Absolvierung aller Ausbildungsinhalte entzogen